Mit Hilfe eines in den digitalen Fahrtenschreiber integrierten Massenspeichers und der persönlichen Fahrerkarte werden die relevanten Daten elektronisch gespeichert. Sie sollen überdies unabhängig vom Einsatz einer Karte jederzeit ausgedruckt werden können.

Ziel ist es, die Kontrollmöglichkeiten hinsichtlich der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten deutlich zu optimieren, Möglichkeiten zur Verringerung des Missbrauchs zu schaffen und insgesamt einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit zu leisten.

Seit Mai 2006 müssen Neufahrzeuge mit digitalen Fahrtenschreibern ausgerüstet sein. Aufgabe des Fahrtenschreibers ist das Aufzeichnen, Speichern, Anzeigen, Ausdrucken und Ausgeben von tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrers. Das Gerät besteht aus Verbindungskabeln, einem Weg- bzw. Geschwindigkeitsgeber und einer Fahrzeugeinheit. Es verfügt über vier Betriebsarten:

  • Betrieb
  • Kontrolle
  • Kalibrierung
  • Unternehmen

Der Einbau eines Fahrtenschreibers ist Pflicht für Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse, einschließlich Anhängers von > 3,5 t und Kraftomnibusse (KOM) mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, deren Erstzulassung nach dem 01.05.2006 liegt.

Hersteller von bauartzugelassenen digitalen Fahrtenschreibern sind (Auszug):

  • Continental Automotive GmbH (VDO), Villingen-Schwenningen
  • Stoneridge Electronics GmbH, Rodgau
  • Intellic Germany GmbH (EFAS), Hamburg