Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 27. Juni 2025
Die TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) vom 16. September 2019 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen und nicht-barrierefreie Inhalte nachzubessern; insofern die Anpassung an die Vorgaben der Barrierefreiheit wirtschaftlich sinnvoll umzusetzen sind.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.tueh.de veröffentlichte Website der TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 27. Juli 2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Diese Internetseite ist mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der nachfolgenden gelisteten Unvereinbarkeiten größtenteils vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Kontraste
Aktuell sind nur wenige Elemente in Verwendung, bei denen der Kontrast zwischen Schriftfarbe und Hintergrund nicht optimal ist.
Farben
Die Darstellung einiger Elemente ist nicht für Farbenblindheit optimiert und kann kontrastschwache Darstellungen zur Folge haben.
Alternativtexte für Grafiken
Nicht alle Grafiken enthalten Alternativtexte, wobei diese in den meisten Fällen eher rein dekorativen Zwecken dienen.
PDF-Dokumente
Unsere PDF-Dateien entsprechen nur teilweise dem internationalen Standard PDF/UA-1. Auch sind in älteren Dokumenten die Inhaltsangaben und Beschreibungen noch nicht durchgängig eingepflegt.
Die TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen arbeitet kontinuierlich an vertretbaren und leistbaren Maßnahmen zur Optimierung der Barrierefreiheit und versucht nicht-barrierefreie Inhalte nachzubessern.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27. Juli 2025 erstellt.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie uns an:
TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen (TÜH)
Rüdesheimer Straße 119
64285 Darmstadt
Tel. 06151 600-0
Fax. 06151 600-666
Zur Kontaktaufnahme
Barrieren melden
Um Barrieren zu melden, erwähnen Sie im Betreff im Kontaktformular bitte „Barrierefreiheit“.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
T | 0641 3032901
durchsetzungsstelle-lbit(at)rpgi.hessen(dot)de