Die Antragstellung

Das digitale Kartenlesesystem beinhaltet für den Betrieb insgesamt vier unterschiedliche Fahrtenschreiberkarten: die Fahrer,- Unternehmer-, Werkstatt- und Kontrollkarte.

In Hessen können Sie bei der TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen die Anträge für die Fahrerkarte, die Unternehmenskarte und die Werkstattkarte direkt ausfüllen. Die Anträge finden Sie am Ende dieser Seite.

Die Antragstellung
Zur Erlangung einer Fahrtenschreiberkarte ist der Antragsteller verpflichtet:
a. wahrheitsgemäße Angaben über die Antragsunterlagen zu machen,
b. bei Antragstellung wahrheitsgemäße Angaben über vorhandene Karten und Kartenarten zu machen,
c. auf geeignete Weise sicherzustellen, dass seine Karte nur für den vorgesehenen Zweck benutzt wird und Missbrauch, insbesondere durch Dritte, verhindert wird,
d. sicherzustellen, dass er nur im Besitz einer einzigen, gültigen Fahrerkarte ist,
e. beschädigte und abgelaufenen Karten nicht zu verwenden,
f. Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch der Karte bzw. des jeweiligen privaten Schlüssels oder den Verdacht darauf der jeweils zuständigen Stelle zu melden.