Die Kontrollkarte

Die Kontrollkarten werden an die für die Kontrolle der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen Behörden und Stellen (Polizei, Gewerbeaufsicht, Arbeitsschutzbehörden, Zoll und Bundesanstalt für Güterverkehr) ausgegeben. Die Kontrollkarte weist die Kontrollbehörde aus und ermöglicht das Lesen/Anzeigen, Ausdrucken und Herunterladen der im Massenspeicher des Fahrtenschreibers oder auf den Fahrerkarten gespeicherten Daten. 

Gemäß 27. Info-Brief des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) vom 12.06.2019 beträgt die Gültigkeit der neuen Kontrollkarten der Generation 2 lediglich noch zwei Jahre. Die Änderung der Zertifikatslaufzeit der Kontrollkarten von bisher 5 Jahre auf  jetzt 2 Jahre ergibt sich aus den Durchführungsverordnungen (EU) 2018/502 und (EU) 2018/502 Abschnitt 9.15 CSM_88. Die Anpassung dieser Änderung in § 10 Satz 3 der nationalen Fahrerpersonalverordnung (FPersV) ist in Vorbereitung.

Notwendige Unterlagen für die Kontrollkarte die von der Antragstellenden Behörde vorzulegen sind:
Antrag des Behördenleiters, seines Stellvertreters oder eines anderen Vertretungsberechtigten der Behörde.