Die Fahrerkarte

Die Fahrerkarte enthält Daten zur Identität des Fahrers und ermöglicht die Speicherung aller Fahreraktivitäten, Ereignisse und Störungen. Die Karte ist personenbezogen und darf nur von der für den Wohnsitz des Fahrers zuständigen Stelle ausgegeben werden. Zur Vermeidung von Missbrauch darf jeder Fahrer nur im Besitz einer Fahrerkarte sein und diese auch keinem Dritten zur Nutzung überlassen.

Der Antragsteller hat folgende Unterlagen vorzulegen:

1. a) Inländische Antragsteller eine Fahrerlaubnis nach Muster 1 der Anlage 8 (deutscher EU-Kartenführerschein) der Fahrerlaubnis-Verordnung,

1. b) im Übrigen eine Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die dazu berechtigt, Fahrzeuge zu führen, für die Lenk- und Ruhezeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 beziehungsweise nach § 1 der Fahrpersonalverordnung zu beachten sind,

2. einen Nachweis über den  Wohnsitz im Inland und Anschrift. Der Nachweis  kann anhand des Personalausweises oder des Passes in Verbindung mit einer Meldebescheinigung erbracht werden. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein,

3. Nachweise über Geburts- und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, ( i. d. R. durch Personalausweis) sowie

4. ein biometrisches Foto im Sinne der Anlage 8 der Passverordnung (PassV). Benötigt wird ein aktuelles Passfoto in Farbe (35 bis 45 mm), bei welchem das Gesicht mit direktem Blick in die Kamera zentriert auf dem Foto platziert ist. Der Bildhintergrund muss einfarbig hell sein (idealerweise neutral grau) um einen klaren Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung zu bilden. Antragsteller sind grundsätzlich ohne Kopfbedeckung abzubilden.

Die zuständige Behörde oder Stelle, in Hessen die TÜH, prüft die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Antragsteller mitgeteilten Daten.

Jeder Fahrer erhält nur eine Fahrerkarte. Vor der Ausstellung einer Fahrerkarte erfolgen durch die TÜH Anfragen bei dem zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER), dem zentralen Fahrtenschreiberkartenregister (FKR) und den Fahrerkartenregistern (TachoNet) der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, ob das vorgelegte Führerscheindokument gültig ist und ob dem Antragsteller bereits anderweitig eine Fahrerkarte ausgestellt wurde.
Der Fahrer hat die Fahrerkarte zuständigen Kontrollbeamten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer der Fahrerkarte beträgt bei der Erstausstellung und Erneuerung fünf Jahre. Sie beginnt mit dem Datum der Personalisierung. Bei der Erneuerung auf Grund von Beschädigung oder Fehlfunktion beginnt sie in der Regel mit dem Datum der Personalisierung, wenn die Restlaufzeit mehr als 185 Tage beträgt. Bei der Erneuerung auf Grund des Ablaufs der Gültigkeitsdauer beginnt die Gültigkeitsdauer der neuen Fahrerkarte mit dem Tag, der dem Tag des Ablaufs der Gültigkeit der vorherigen Fahrerkarte folgt. Wird eine Fahrerkarte ersetzt, entspricht die Gültigkeitsdauer der Gültigkeitsdauer der ersetzten Karte.

Mitführen der abgelaufenen Karte
Der Fahrer hat auch nach Ablauf der Gültigkeit die Fahrerkarte noch mitzuführen. Seit dem 1. Januar 2008 müssen die Tätigkeitsnachweise des laufenden Tages und der vorausgegangenen 28 Kalendertage im Fahrzeug mitgeführt werden.

Beschädigung, Fehlfunktion, Diebstahl oder Verlust
Bei Beschädigung oder Fehlfunktion ist dem Antrag auf Ersatzkarte die bisherige Karte beizufügen. Bei Verlust der Fahrerkarte ist eine Versicherung an Eides statt abzugeben, dass und aus welchen Gründen die Karte nicht zurückgegeben werden kann. Im Fall von Diebstahl ist eine Diebstahlanzeige bei Beantragung der Ersatzkarte vorzulegen. Die Ausstellung der Ersatzkarte erfolgt - beim Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen - innerhalb von 5 Werktagen. Der entsprechende Antrag auf eine Ersatzkarte hat binnen 7 Tage zu erfolgen.

Bitte bachten Sie: Zum Online-Antrag für Ihre Digitale Fahrtenschreiberkarte gelangen Sie hier. Füllen Sie in Ruhe Ihren Antrag auf eine Digitale Fahrerkarte aus. Danach kommen Sie zu einem unserer TÜH Service-Center in Hessen.